Der Stiftungsrat hat an seiner Sitzung vom 13. Dezember 2016 beschlossen, die Altersguthaben für das Jahr 2016 mit dem vom Bundesrat festgelegten Mindestzinssatz von 1.25 % zu verzinsen. Für das Jahr 2017 hat der Bundesrat den BVG-Mindestzinssatz weiter auf 1.00 % gesenkt. Der Stiftungsrat wird im Dezember über die definitive Verzinsung der Altersguthaben im laufenden Jahr entscheiden. Altersguthaben von während des Jahres 2017 austretenden Mitgliedern werden bis zum Austritt mit dem Mindestzinssatz verzinst.