Besteht eine Vorsorgelücke, kann diese durch einen freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse, also durch zusätzliche Einzahlungen, ganz oder teilweise geschlossen werden. Ein Einkauf ist jederzeit möglich. Eine Voraussetzung dafür ist, dass alle Freizügigkeitsleistungen aus früheren Vorsorgeverhältnissen in die Pensionskasse eingebracht werden. Weitere Voraussetzungen sind auf dem Fragebogen aufgeführt, der zur vorgängigen Abklärung der Pensionskasse einzureichen ist.
Vorteile für die versicherte Person
- Erhöhung der Alters - und allenfalls der Hinterlassenenleistungen sowie der Freizügigkeitsleistung
- Grundsätzliche Abzugsmöglichkeit des Einkaufsbetrages vom steuerbaren Einkommen.
Nebenbedingungen
Wurden Einkäufe getätigt, so dürfen die daraus resultierenden Leistungen innerhalb der nächsten drei Jahre nicht in Kapitalform aus der Pensionskasse zurückgezogen werden.
Die steuerliche Abzugsfähigkeit eines Einkaufs kann auch bei einem zulässigen Kapitalbezug innerhalb von drei Jahren seit dem Einkauf rückwirkend abgesprochen werden.