Der Stiftungsrat der Pensionskasse C&A Gruppe hat in seiner Sitzung vom 11. Dezember 2025 Änderungen im Vorsorgereglement und den Vorsorgeplänen beschlossen, die per 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Die wichtigste Änderung betrifft die Regelung im Todesfall:
Neu wird im Todesfall zusätzlich zum Todesfallkapital die Rückgewähr von freiwilligen Einzahlungen (Einkäufe) auf das Altersguthaben sichergestellt. Damit wird gewährleistet, dass die von Ihnen geleisteten freiwilligen Einzahlungen im Rahmen des Todesfallkapitals berücksichtigt werden.
Die vollständigen Bestimmungen finden Sie im Vorsorgereglement unter Art. 26 bzw. im Vorsorgeplan unter Art. 11 "Todesfallkapital".