Der Stiftungsrat hat beschlossen, die Altersguthaben für das Jahr 2017 mit dem vom Bundesrat festgelegten Mindestzinssatz von 1.00 % zu verzinsen. Für das Jahr 2018 hat der Bundesrat den BVG-Mindestzinssatz unverändert bei 1.00 % belassen. Altersguthaben von während des Jahres 2018 austretenden Mitgliedern werden bis zum Austritt mit dem Mindestzinssatz verzinst. Der Stiftungsrat wird über die definitive Jahresverzinsung 2018 der Altersguthaben im Dezember definitiv entscheiden.