Der Stiftungsrat hat an seiner letzten Sitzung vom 16. Dezember 2014 beschlossen, die Verzinsung der Altersguthaben für das Jahr 2014 und provisorisch für 2015 mit dem vom Bundesrat festgelegten Mindestzins von 1.75 % vorzunehmen.
Im Zuge der Neuausrichtung der Vorsorgewerke hat der Stiftungsrat das neue Vorsorgereglement ab 1. Januar 2015 genehmigt, welches Ihnen in den nächsten Wochen zugestellt wird.
Weiter hat der Stiftungsrat das Anlagereglement ab 1. Januar 2015 auf Grund neuer Vorschriften angepasst und ebenfalls genehmigt.