Der Stiftungsrat hat beschlossen, die Altersguthaben der Versicherten für das Jahr 2018 mit dem vom Bundesrat festgelegten Mindestzinssatz von 1.0% zu verzinsen. Infolge der weiterhin unsicheren Entwicklung an den Finanzmärkten sowie des aktuellen Deckungsgrades hat der Stiftungsrat beschlossen, für das Jahr 2019 Altersguthaben von während des Jahres 2019 austretenden Versicherten nicht zu verzinsen. Der Stiftungsrat wird über die definitive Jahresverzinsung 2019 der Altersguthaben im Dezember definitiv entscheiden.