Der Deckungsgrad und das erfreuliche Anlageergebnis erlaubt es dem Stiftungsrat zum ersten Mal seit Jahren eine Verzinsung über dem BVG Mindestzins zu gewähren. An seiner Sitzung vom 16. Dezember 2020 hat er beschlossen, die Guthaben allen Versicherten für das Jahr 2020 mit 2.5% zu verzinsen.