Erfolgreiches 2024: Verzinsung 7,5% und einmalige Zusatzzahlung für Renten

Erfreuliche Anlageergebnisse im Jahr 2024
Die Anlagen der Pensionskasse haben sich im 2024 ausserordentlich gut entwickelt. Der Stiftungsrat hat deshalb entschieden, dass sowohl die aktiven Versicherten als auch die Rentnerinnen und Rentner vom Erfolg profitieren sollen.

Aktive Versicherte: Verzinsung mit 7,5%

Die Altersguthaben der aktiven Versicherten werden für das Jahr 2024 mit 7,5 % verzinst. Das entspricht einer Verzinsung, die um 6,25 Prozentpunkte über der vom Bundesrat festgelegten gesetzlichen Mindestverzinsung von 1,25 % liegt.

Für Kapitalflüsse im Jahr 2025, wie Austrittsleistungen oder Pensionierungen während des Jahres, wird weiterhin die gesetzliche Mindestverzinsung von 1,25 % angewendet.

Renten: Einmalige teuerungsbedingte Zusatzzahlung
Rentnerinnen und Rentner erhalten für das Jahr 2024 eine einmalige teuerungsbedingte Zusatzzahlung. Diese wird im Januar 2025 zusammen mit der ordentlichen Monatsrente überwiesen. Die Höhe der Zusatzzahlung entspricht einem individuellen Prozentsatz der Monatsrente. Dieser Prozentsatz berücksichtigt die unterschiedlichen Umwandlungsätze zum Zeitpunkt der Pensionierung. Die Zusatzzahlung beträgt aber mindestens Fr. 500.